Begutachtung von Projektanträgen in Horizont 2020

Foto: Chagin / Thinkstock

Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch unabhängige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Forschung und Innovation, die von der Europäischen Kommission bzw. den Exekutivagenturen der Europäischen Kommission für die Bewertung ausgewählt werden.

Das Begutachtungsverfahren im Überblick

Die Begutachtung ist in mehrere Schritte untergliedert. Zunächst überprüfen die Europäische Kommission bzw. die zuständigen Exekutivagenturen der Europäischen Kommission, ob ein Antrag alle Zulässigkeitskriterien der jeweiligen Ausschreibung erfüllt. Dann beginnt mit dem Peer-Review-Verfahren die Arbeit der unabhängigen Expertinnen und Experten. Der erste Schritt ist die individuelle Begutachtung (remote evaluation). Die Begutachtenden erhalten – neben einer Einweisung zum Verfahren – über eine elektronische Datenbank eine Reihe von Anträgen , die sie  auf Grundlage der Begutachtungskriterien und mithilfe eines Evaluierungsbogen kommentieren und mit Punkten bewerten. Anträge in Horizont 2020 werden bei der "remote evaluation" von mindestens drei Expertinnen und Experten unabhängig voneinander gelesen und bewertet.

Nachdem die Einzelbewertung abgeschlossen ist, erfolgt ein Treffen der Gutachterinnen und Gutachter in Brüssel zu einer Konsenssitzung (consensus meeting), bei dem die verschiedenen Bewertungen verglichen und diskutiert werden. Es wird eine Einigung bei der Bewertung der zu behandelnden Anträge erzielt und die Ergebnisse – Benotung und Argumentation - zu jedem einzelnen Evaluierungskriterium werden in einem Konsensbericht (consensus report) durch die berichterstattende Person festgehalten. Alternativ zum "consensus meeting" ist in Horizont 2020 auch ein "remote consensus" zur Beschleunigung der Verfahren möglich.

Der Umgang mit Anträgen, die die gleiche Punktzahl erhalten haben, ist in Horizont 2020 klar geregelt. Zunächst werden Projektvorschläge mit Themen / Ansätzen, die nicht durch höher bewertete Anträge abgedeckt sind, bedacht. An zweiter Stelle wird geschaut, welcher Antrag bei dem Begutachtungskriterium "Exzellenz" und dann "Wirkung" die höhere Wertung erreicht hat (bei den Maßnahmentypen "innovation actions“ und "SME instrument" wird erst die Punktzahl bei "Wirkung" und dann die bei "Exzellenz" herangezogen). Sollte immer noch ein gleicher Punktestand bestehen, wird der Budgetanteil von KMU und dann das Geschlechterverhältnis bei den zentralen Personen im vorgesehenen Projekt berücksichtigt. Gegebenenfalls können noch andere Faktoren, wie übergreifende EU-Ziele, mit einbezogen werden.

Der letzte Schritt, bei dem unabhängige Expertinnen und Experten involviert sind, ist die Bewertung im Gremium (panel review). Hier werden Empfehlungen an die Kommission bzw. Exekutivagentur vorbereitet. Die Anträge werden von den Gutachter/innen in eine Reihenfolge gebracht, die ihrer Bewertung entspricht, wobei verschiedene Listen erstellt werden: eine für ungültig erklärte Anträge, eine für Anträge unterhalb des geforderten Schwellenwertes und eine mit Anträgen, die die Mindestpunktzahl erreicht haben. Die Expertinnen und Experten empfehlen eine prioritäre Reihenfolge auf Grundlage der endgültigen Punkte eines jeden Antrags. Ebenfalls wird für jeden Antrag eine Zusammenfassung der Begutachtung (Evaluation Summary Report) erstellt. Sofern erforderlich, können vereinzelt Anhörungen (hearings) anberaumt werden, um Antragstellenden die Gelegenheit zu geben, Unklarheiten bezüglich ihrer Anträge auszuräumen.

Beim "consensus meeting" und dem "panel review" übernimmt die Europäische Kommission bzw. gegebenenfalls die zuständigen Exekutivagenturen eine moderierende Rolle. Das Verfahren wird auch durch unabhängige Beobachterinnen und Beobachter begleitet.

Der Abschluss der Begutachtung erfolgt mit der Erstellung einer finalen Rangliste (ranking list) durch die Europäische Kommission bzw. den zuständigen Exekutivagenturen der europäischen Kommission. Hierbei wird der von den Gutachterinnen und Gutachtern empfohlenen Rangfolge der Anträge gefolgt. Die daraus resultierende Liste gliedert sich in vier Gruppen von Anträgen (zur Förderung vorgeschlagen, Reserveliste, unter dem verfügbaren Budget und Vorschläge unterhalb des Schwellenwerts).

Der Bewertungsbericht eines Antrags (Evaluation Summary Report) wird dem Projektkoordinierenden zur Verfügung gestellt.

Mehr Informationen zur Antragstellung in Horizont 2020 finden Sie hier.