Gutachterinnen und Gutachter in Horizont 2020

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Einmal selbst in die Rolle des Begutachtenden zu schlüpfen wird von vielen Antragstellenden, die diesen Weg gegangen sind, als enorm lehrreiche und perfekte Hilfestellung für eigene Antragstellungen empfunden. Das Peer-Review-Verfahren in Horizont 2020 ermöglicht eine solche Erfahrung.

Empfehlung: Potenzielle Gutachterinnen und Gutachter registrieren sich in der Datenbank

Da Anträge auf Projektförderung in Horizont 2020 mittels Peer-Review-Verfahren begutachtet werden, besteht ein entsprechend großer Bedarf an unabhängigen Expertinnen und Experten. Die Europäische Kommission hat eine Datenbank eingerichtet, in der sich potenzielle Gutachterinnen und Gutachter registrieren können. Diese Datenbank ist über den Reiter "Work as an Expert" im Funding & Tenders Portal zugänglich. Ein Eintrag ist während der gesamten Laufzeit von Horizont 2020 möglich. Folgende formale Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Ein hoher Grad an Expertise ist vorhanden
  • Ein Hochschulabschluss liegt als Mindestvoraussetzung vor
  • Verfügbarkeit für gelegentliche, mehrtägige Einsätze

Begutachtende werden aufgrund ihrer Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse, die für die jeweilige Ausschreibung erforderlich sind, ausgewählt. Neben diesen grundlegenden Voraussetzungen werden weitere Aspekte berücksichtigt. So soll bei der Bestellung von Begutachtenden auch auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern, auf die geografische Vielfalt sowie auf eine ausgeglichene Vertretung von verschiedenen Sektoren (wie Hochschule, Industrie, gegebenenfalls Organisationen der Zivilgesellschaft etc.) geachtet werden. Gutachterinnen und Gutachter sind grundsätzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet und Interessenskonflikte dürfen nicht bestehen. Die Bestellung von Begutachtenden unterliegt der Rotation. Für die Begutachtung wird ein Vertrag unterzeichnet und eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Die Europäische Kommission ist dazu berechtigt – soweit angemessen, gerechtfertigt und transparent –  auch Expertinnen und Experten unabhängig von ihrer Registrierung in der Datenbank für eine Begutachtung zu benennen. Bei der Begutachtung von Anträgen für den Europäischen Forschungsrat (ERC) benennt die Europäische Kommission Begutachtende auf der Grundlage eines Vorschlags des Wissenschaftlichen Rates des ERC.

Die Europäische Kommission veröffentlicht mindestens einmal jährlich die Namen der Personen, die als Gutachterinnen und Gutachter Projekte im Rahmenprogramm evaluiert haben. Die Listen der Begutachtenden stehen hier unter "Expert Names" zur Verfügung.

Ein Eintrag in die Datenbank ist grundsätzlich empfehlenswert. Der Zeitaufwand ist übersichtlich, die Registrierung sollte aber mit Sorgfalt vorgenommen werden. Zum Beispiel sollte bei "Keywords" und "Expertise" mit den Begriffen der fachlich passenden Ausschreibungen gearbeitet werden, da die Identifizierung von Begutachtenden über eine Stichwortsuche erfolgt.

Mehr Informationen zur Antragstellung in Horizont 2020 finden Sie hier und zur Begutachtung hier.