Gleichstellung der Geschlechter

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Welche Rolle spielen Chancengleichheit und Gender in Horizont 2020? Wie sind beide Themen verankert? In Horizont 2020 gibt es hierzu einige Neuerungen. Neben einem kleinen Förderbereich ist die Gleichstellung der Geschlechter auch Querschnittsthema.

In Horizont 2020 gibt es erstmals für ein EU-Forschungsrahmenprogramm einen eigenen Artikel zu Gender und Chancengleichheit (Artikel 15 – "Gender equality"). Dieser legt fest, dass Chancengleichheit und die Genderdimension in der Forschung durchgängig in allen Projektstadien berücksichtigt werden sollen. Zudem ist der Bereich eines von mehreren Querschnittsthemen in Horizont 2020. Auch beim Monitoring des Rahmenprogramms und in der Begutachtung von Anträgen wird auf den Anteil von Frauen und Männern geachtet bzw. soll dieser benannt werden.

Die Beteiligungsregeln verankern in den Artikeln 12 und 16 die Genderdimension auf der Antragsebene und Chancengleichheit in der Musterzuwendungsvereinbarung (Model Grant Agreement). Zudem ist in Artikel 37 das Geschlecht als eines der Kriterien für die Ausgewogenheit von Begutachtungspanels aufgeführt. Angestrebt wird ein 40-prozentiger Anteil von Gutachterinnen und sogar 50 % Frauen in beratenden Gremien.

Neu ist zudem, dass in Horizont 2020 die Ausgewogenheit der Geschlechter im Forschungsteam während der Begutachtung bei ansonsten gleicher Punktwertung ein "ranking factor" ist. Ebenfalls wird der Anteil von Frauen und Männern bei den Berichten laufender Projekte abgefragt. Außerdem ist in Horizont 2020 neu, dass Gender Trainings jetzt als direkte Kosten eingeplant und abgerechnet werden können.

Die Berücksichtigung von Geschlecht, aber auch der Genderforschung ist explizit gefordert in zahlreichen Ausschreibungstexten. Die Antragstellenden sollen darlegen, wie/ob Frauen und Männer beziehungsweise die Kategorien männlich und weiblich getrennt beachtet werden und wie/ob die Forschungsergebnisse unterschiedliche Konsequenzen für Männer und Frauen haben. Ein mögliches Beispiel sind hier unterschiedliche Krankheitssymptome bei Frauen und Männern, die in der medizinischen Forschung berücksichtigt werden müssen.

Chancengleichheit ist auch Teil des Mandats der Nationalen Kontaktstellen (NKS). Die NKS bzw. die koordinierende Stelle für das NKS-System (in Deutschland das EU-Büro des BMBF) unterstützen Antragstellende durch Information über Neuerungen, Training und Bekanntmachung von Ressourcen, wie den "Gender Toolkits" und "Gendered Innovations". Anlaufstelle für Gender und Chancengleichheit in Horizont 2020 ist die Kontaktstelle Frauen in die EU-Forschung (FiF).

Daneben ist die explizite Förderung von Chancengerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung einer der Schwerpunkte von "Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft". Hier werden Aktivitäten gefördert, die die Gleichstellung von Frauen und Männern in Forschung und Innovation unterstützen. Dabei steht häufig die Förderung eines institutionellen Wandels im Vordergrund.