EU-Institutionen

Foto: Michael Luhrenberg / Thinkstock

Die europäische Forschungspolitik wird durch die verschiedenen EU-Institutionen gestaltet. Maßgeblich ist das Zusammenspiel von Europäischer Kommission, Europäischen Parlament und dem Rat der EU. Die drei Akteure sind in den europäischen Gesetzgebungsprozess eingebunden.

Drei Organe der EU sind in einem sogenannten institutionellen Dreieck am Gesetzgebungsprozess beteiligt:

  • das Europäische Parlament (Vertretung der europäischen Bürgerinnen und Bürger)
  • der EU-Ministerrat (Vertretung der staatlichen Regierungen)
  • die Europäische Kommission (Organ für die Wahrung der europäischen Interessen)

Die allgemeinen politischen Impulse und Leitlinien für die Entwicklung der Union werden durch den Europäischen Rat (Rat der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten) auf seinen sogenannten Gipfeltreffen festgelegt.

Diese Organe werden durch den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Rechnungshof ergänzt. Außerdem bestehen mit dem Ausschuss der Regionen (AdR) sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) zwei weitere Organe mit beratender Funktion.