Möglichkeiten der Teilnahme in Horizont 2020

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Wer kann an Horizont 2020 teilnehmen? Neben den klassischen Kooperationsprojekten ist in einigen Programmbereichen auch eine Einzelförderung möglich. Was sind die rechtlichen Grundlagen und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Die Vereinfachung steht hier im Vordergrund. In Horizont 2020 ist eine einheitliche Förderquote pro Projekt vorgesehen. Erfahren Sie auch mehr zu den erstattungsfähigen Kosten.

 

  • Wer kann an Horizont 2020 teilnehmen?

Am europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – Horizont 2020 - können sich Rechtspersonen beteiligen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat oder einem Drittland angesiedelt sind.

Grundsätzlich müssen an einem Forschungsprojekt mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligt sein. In den meisten Fällen liegt die Anzahl der Partnereinrichtungen an erfolgreichen Projektanträgen jedoch (zum Teil weit) über dieser Mindestanforderung.

  • Was sind die rechtlichen Grundlagen einer Teilnahme an Horizont 2020?

Die Möglichkeiten einer Teilnahme sind in den sogenannten Beteiligungsregeln zu Horizont 2020 (rules for participation) geregelt. Hier finden sich zudem Regelungen zur Nutzung und Verbreitung des in EU-Projekten erarbeiteten Geistigen Eigentums.

Vertragspartner der Europäischen Kommission bei Vorhaben in Horizont 2020 ist immer die entsprechende Einrichtung (beispielsweise Universität, Hochschule, Forschungsinstitut oder Unternehmen). Dies gilt auch für sogenannte Einzelmaßnahmen, wie etwa Individualstipendien (siehe nächster Punkt) – hier reichen die Antragstellenden den Antrag dann gemeinsam mit der Gasteinrichtung ein.

  • Ist eine Beteiligung an Horizont 2020 auch außerhalb von Kooperationsprojekten möglich?

Es gibt Bereiche in Horizont 2020, bei denen die Möglichkeit besteht, als Einzelpartner einen Antrag auf Förderung zu stellen. Dies ist der Fall bei der Beantragung von Pionierforschungsvorhaben im Rahmen von Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC), im Bereich der Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Activities, CSA-Maßnahmen), im Rahmen des Instruments zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), sofern der europäische Mehrwert gegeben ist, bei Maßnahmen der Kofinanzierung von Programmen und in weiteren, im jeweiligen Arbeitsprogramm festgelegten und begründeten Fällen.

Die Finanzierungsmöglichkeiten in Horizont 2020

Förderquoten

In Horizont 2020 ist eine einheitliche Förderquote pro Projekt vorgesehen. Eine Unterscheidung nach verschiedenen Aktivitäten innerhalb eines Projekts oder nach Art der Einrichtung existiert nicht.

In der Regel liegt diese Förderquote bei 100 %. Nur bei Innovationsmaßnahmen sowie bei Maßnahmen der Kofinanzierung von Programmen ist eine Förderquote von 70 % festgelegt. Davon ausgenommen sind gemeinnützige Einrichtungen. Diese werden auch bei Innovationsmaßnahmen mit einer Förderquote von 100 % unterstützt.

Erstattungsfähige Kosten

Erstattungsfähige Kosten werden in direkte und indirekte Kosten unterteilt.

Direkt und erstattungsfähig sind Kosten dann, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erarbeitung der Projektergebnisse  angefallen sind und dem EU-Projekt direkt zugerechnet werden können (beispielsweise Personalkosten, Reisekosten, Verbrauchsmittel).

Indirekte Kosten (auch Gemeinkosten oder englisch overheads genannt), können dem jeweiligen Projekt nicht unmittelbar zugerechnet werden. Darunter fallen zum Beispiel Miet- oder Reinigungskosten. Da sie jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit den für die Projektergebnisse relevanten direkten Kosten entstehen, können sie gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen der Projektabrechnung geltend gemacht werden.

Für alle Einrichtungen wird eine einheitliche Pauschale für indirekte Kosten in Höhe von 25 % auf die erstattungsfähigen direkten Kosten angestrebt. Es besteht nicht die Möglichkeit der Abrechnung tatsächlicher indirekter Kosten.

Prüfbescheinigungen

Eine Prüfbescheinigung (Audit) eines externen Wirtschaftsprüfers oder der Innenrevision zu den eingereichten Kosten im Rahmen des Finanzberichts ist einmalig am Ende des Projektes erforderlich. Dies auch nur dann, wenn der Gesamtbetrag der von der EU gezahlten Fördersumme bei mindestens 325.000 Euro liegt. Fördergelder, die in Form von Pauschalen, wie lump sums oder flat rates, gezahlt werden, sollen bei der Berechnung des Gesamtförderbetrages nicht berücksichtigt werden.

Geistiges Eigentum

Die Beteiligungsregeln zu Horizont 2020 legen einen Schwerpunkt auf die Verbreitung der Forschungsergebnisse. Ergebnisse in Form von Publikationen sollen im Wege des Open Access durch frei zugängliche Veröffentlichungen verbreitet werden. In den Arbeitsprogrammen können zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wie zum Beispiel Open Access für Forschungsdaten. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung besteht dadurch nicht, Forscherinnen und Forscher können weiterhin entscheiden, ob beziehungsweise wann sie publizieren möchten.

Außerdem soll der Kommission sowie den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Zugang zu den Forschungsergebnissen gewährt werden.