Verbundforschungsprojekte

Die in Horizont 2020 als Verbundprojekte durchgeführten Maßnahmen sind Forschungs- und/oder Innovationsmaßnahmen, an denen sich Konsortien mit mindestens drei Rechtspersonen aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern beteiligen. Ziel ist die Entwicklung neuen Wissens, neuer Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen. Die Größe der Konsortien ist abhängig vom jeweiligen Bereich und kann von kleinen Forschungsprojekten bis hin zu großen Projektkonsortien reichen.

Forschungs- und Innovationsmaßnahmen

Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (Research and Innovation Actions) werden in Form von Verbundprojekten durch Konsortien mit Partnern aus verschiedenen Ländern durchgeführt. Ziel der Maßnahmen ist die Entwicklung neuen Wissens, neuer Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen. Sie umfassen Grundlagen- und angewandte Forschung und können in begrenztem Rahmen Pilot- oder Demonstrationsmaßnahmen enthalten. Auch Test und Validierung von Prototypen im Labormaßstab oder simulierten Umfeld sind möglich.

Die Förderquote für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen beträgt 100 %.

Innovationsmaßnahmen

Innovationsmaßnahmen (Innovation Actions) werden ebenfalls in Form von Verbundprojekten durchgeführt. Ziel der Maßnahmen ist die Erarbeitung von Plänen, Konzepten und Vorkehrungen für neue, verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie umfassen z. B. die Erstellung von Prototypen, Tests, Demonstrationen, Pilotprojekte sowie die Produktvalidierung in großem Maßstab und Entwicklung der Marktfähigkeit.

Demonstrationsprojekte oder Pilote zielen dabei darauf ab, die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit beispielsweise eines neuen Produkts, Prozesses oder einer neuen Technologie in der jeweiligen Einsatzumgebung zu validieren.

Marktumsetzungsprojekte zielen auf die erste Anwendung einer Innovation ab, die bisher aufgrund von Marktversagen oder Einführungshemmnissen noch nicht angewendet bzw. eingesetzt werden konnte.

Die Förderquote für Innovationsmaßnahme beträgt grundsätzlich 70 %. Gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen erhalten auch hier eine Förderquote von 100 %.