Rechte am Geistigen Eigentum (Intellectual Property Rights, IPR)

Foto: Mark Herreid / Thinkstock

In einem Forschungsprojekt erhalten die Projektteilnehmenden Einblick in das Know-How der Projektpartner und neues Wissen und Ergebnisse werden geschaffen. Diese Aspekte fallen in den Bereich des Geistigen Eigentums. In einem gemeinsamen Forschungsprojekt ist es empfehlenswert, im Konsortium klare Regelungen diesbezüglich zu treffen.

Terminologie

In Horizont 2020 wurde im Bereich des geistigen Eigentums folgende Terminologie eingeführt:


Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte – Background

Daten, Know-how oder Informationen jeder Art und Form, materiell oder immateriell, einschließlich Rechten (zum Beispiel Rechte des geistigen Eigentums), die:

  • vor dem Beitritt eines Teilnehmers zu einem Projekt dessen Eigentum sind,
  • zur Durchführung der Maßnahme oder zur Nutzung der Ergebnisse der Maßnahme erforderlich sind und
  • von den Teilnehmern entsprechend als solche benannt wurden.

Ergebnisse – Results

Im Rahmen des Projekts geschaffene materielle oder immaterielle Güter wie Daten, Kenntnisse oder Informationen jeder Art und Form, unabhängig davon, ob sie schutzfähig sind, sowie jegliche mit ihnen verbundene Rechte, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentum.


Zugangsrechte – Access Rights

Das Recht, Ergebnisse oder bestehende Kenntnisse und Schutzrechte nach den im Model Grant Agreement festgelegten Bedingungen zu nutzen.


Nutzung – Exploitation

Verwendung von Ergebnissen in Forschungsaktivitäten außerhalb des Projekts, bei der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung eines Produkts oder Verfahrens, bei der Entwicklung und Bereitstellung einer Dienstleistung oder bei Normungstätigkeiten


Verbreitung der Ergebnisse – Dissemination of Results

Offenlegung der Ergebnisse durch geeignete Mittel (abgesehen von der Weitergabe durch den Schutz oder die Nutzung der Ergebnisse), einschließlich wissenschaftlicher Veröffentlichungen in beliebigen Medien.


Faire und angemessene Bedingungen – Fair and reasonable conditions

Geeignete Bedingungen, einschließlich finanzieller oder unentgeltlich eingeräumter Bedingungen, die den Besonderheiten des Antrags auf Zugang gerecht werden. Beispiele hierfür sind der tatsächliche oder potenzielle Wert der Ergebnisse oder bestehenden Kenntnisse und Schutzrechte, für die die Zugangsrechte beantragt werden, und/oder der Umfang, die Dauer oder andere Merkmale der vorgesehenen Nutzung.