Open Access

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Forschung baut auf vorhandenem Wissen auf und beruht auf den Möglichkeiten, darauf zuzugreifen und dieses zu teilen. Der unbeschränkte und kostenlose Zugang zu wissenschaftlichen Informationen, kurz Open Access, ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Projekte in Horizont 2020.

Open Access bedeutet unbeschränkter und kostenloser Online-Zugang zu wissenschaftlichen Informationen. Solche können:

  1. wissenschaftliche Publikationen (peer-reviewed) oder
  2. Forschungsdaten

umfassen.

In Horizont 2020 besteht eine Open-Access-Verpflichtung für die Verbreitung der Forschungsergebnisse in Form von Publikationen sowie der ihnen zugrundeliegenden Daten. Publikationen und Forschungsdaten sind in elektronischer Form für Dritte unentgeltlich frei zugänglich zu machen. Diese Open-Access-Pflicht besteht nur, wenn sich die Projektpartner für eine Verbreitung der Ergebnisse entscheiden. Das Recht, die Ergebnisse beispielsweise durch Patente zu schützen oder für weitere Forschung und Entwicklungsmaßnahmen zunächst geheim zu halten oder anderweitig zu verwerten, bleibt davon unberührt.

Die Kosten, die in Zusammenhang mit Open Access während der Projektlaufzeit entstehen und den allgemeinen Förderfähigkeitskriterien entsprechen (wie etwa Publikationsgebühren, Datenspeicherung etc.), sind in Horizont-2020-Projekten erstattungsfähig.

Artikel 29 Abs. 2 und 3 des Grant Agreements (GA) legt diese Verpflichtung für die Horizont-2020-Ausschreibungen fest.

Open Access zu Wissenschaftspublikationen umfasst das Recht des freien Lesens, Herunterladens und Druckens von Forschungspublikationen über ein Repositorium.

Auf dem "grünen Weg", sollte parallel zu oder kurz nach der Veröffentlichung des Artikels in einer "herkömmlichen" Zeitschrift die Publikation oder das akzeptierte Manuskript in einem frei zugänglichen Repositorium bereitgestellt werden. Bei Embargofristen der Verlage muss dies spätestens nach sechs Monaten, bei Publikationen in den Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften spätestens nach zwölf Monaten erfolgen.

Auf dem "goldenen Weg" erfolgt die Veröffentlichung direkt über ein Open-Access-Journal. Hier muss der umfassende Zugang über die parallele Ablage in einem Repositorium spätestens zum Zeitpunkt der Publikation sichergestellt werden. Da den Autoren bzw. Einrichtungen über den "goldenen Weg" üblicherweise Kosten entstehen (Article Processing Charges - APCs), können diese bis zum Ende des Projekts erstattet werden.

Das Open-Access-Mandat für Forschungspublikationen in Horizont 2020 umfasst somit zwei Stufen:

  1. Das Hinterlegen einer computerlesbaren Veröffentlichung in einem Repositorium.
  2. Die Ermöglichung des freien Zugangs hierzu.

Welches Repositorium bzw. Online-Archiv genutzt wird, institutionell, themenspezifisch oder zentralisiert, bleibt dem Projekt überlassen. Die Open-Access-Infrastruktur OpenAIRE verlinkt auf vorhandene Repositorien. OpenAIRE verweist auch auf andere Register für Repositorien wie ROAR oder Verzeichnisse wie OpenDOAR.

Die einzelnen Schritte werden im Horizont 2020 Grants Manual dargestellt.

Open Access zu Forschungsdaten beinhaltet das Recht zum freien Zugang und zur Wiederverwendung von digitalen Forschungsdaten, unter den im Grant Agreement festgelegten Bedingungen. Seit Beginn des Arbeitsprogramms 2017 ist (nach einer Pilotphase von 2014 - 2016) auch der freie Zugang zu Forschungsdaten sicherzustellen. Davon ausgenommen sind: KMU-Instrument Phase 1, EJP-Cofund-Maßnahmen, Preise sowie ERA-Netze, die keine Daten generieren.

Daten, die der Open-Access-Verpflichtung unterliegen, sind alle Daten, einschließlich dazugehöriger Metadaten, die für die Validierung der in den wissenschaftlichen Publikationen dargelegten Ergebnisse erforderlich sind, sowie sonstige Daten, soweit dies im Datenmanagementplan (DMP) vorgesehen ist. Die Daten sind nach Art. 29.3 GA in einem Forschungsdaten-Repositorium abzulegen, und Dritten ist der Zugang, die Sammlung, Nutzung, Reproduktion und Verbreitung dieser Daten zu ermöglichen. Darüber hinaus sind über das Repositorium Informationen zu den Werkzeugen und Instrumenten bereitzustellen, die für die Validierung der Ergebnisse erforderlich sind.

Der Grundsatz der Europäischen Kommission bei Open Data lautet: "as open as possible, as closed as necessary". Deshalb gibt es hier, anders als bei Publikationen, eine Opt-out-Möglichkeit. Die Projektteilnehmer können sich sowohl vor Projektbeginn als auch während der gesamten Projektlaufzeit aus folgenden Gründen gegen Open Data entscheiden:

  • Es werden keine Daten generiert / gesammelt.
  • Es ist nicht vereinbar mit dem Schutz oder der Verwertung der Ergebnisse.
  • Es ist nicht vereinbar mit dem Erfordernis der Vertraulichkeit in Verbindung mit Sicherheitsfragen.
  • Es ist nicht vereinbar mit dem Schutz personenbezogener Daten.
  • Das Hauptziel des Projekts wird dadurch nicht erreicht.
  • Sonstige berechtigte Gründe.

ERC-Projekte können jederzeit ohne Angabe von Gründen aus Open Data aussteigen