Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung

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Das Forschungs- und Innovationspotenzial der Mitgliedstaaten ist sehr ungleich verteilt. So besteht immer noch eine große Kluft zwischen "Innovationsführern" und "schwachen Innovatoren" innerhalb Europas. Als Maßnahme dagegen soll die Exzellenzbasis in Forschung und Innovation verbreitert und die Beteiligung an exzellenten EU-Forschungs- und Innovationsaktivitäten ausgeweitet werden.

Ausgangslage

In den Ratsschlussfolgerungen vom März 2011 zur Zwischenevaluierung zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (November 2010) forderten die EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auf, die im Evaluierungsbericht festgestellte niedrige Beteiligung einiger Mitgliedstaaten am Rahmenprogramm genauer unter die Lupe zu nehmen. Parallel hat Deutschland mit einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegebenen Studie des Fraunhofer Mittel- und Osteuropazentrums (MOEZ) einen Beitrag zu einer fundierten Analyse der Beteiligung der Mitgliedstaaten am Rahmenprogramm geleistet. Sie zeigt, dass eine gute Beteiligung durch eine Kombination mehrerer Erfolgsfaktoren bedingt ist und maßgeblich von der Ausgestaltung der nationalen Forschungs- und Innovationssysteme abhängt. Wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Beteiligung am Forschungsrahmenprogramm sind

  • strukturelle Voraussetzungen wie eine gute finanzielle Grundausstattung vor allem der Forscher selbst, aber auch der Universitäten und Forschungseinrichtungen,
  • wissenschaftliche Exzellenz,
  • der Grad der Vernetzung von Einrichtungen sowie deren Managementkapazitäten
  • vorangegangene Erfahrungen in der Beteiligung an internationalen Programmen.

Die meisten mittel- und osteuropäischen Staaten haben in vielen der untersuchten Aspekte Nachholbedarf. Allerdings weist jeder einzelne Staat spezifische Stärken auf, die es zu nutzen gilt; Estland und Slowenien gehören sogar bereits zur Gruppe der erfolgreichen EU-Mitgliedstaaten, die – gemessen an ihrer Größe – eine höhere Beteiligung aufweisen können als die "alten" Mitgliedstaaten im Durchschnitt.

Mit dem neuen Rahmen zum Europäischen Forschungsraum (EFR-Rahmen) unterstützt die EU unter anderem die Entwicklung effektiverer nationaler Forschungssysteme (Priorität 1 des EFR-Rahmens). Durch größere Offenheit der Systeme, mehr Wettbewerb in der Zuweisung von Forschungsmitteln und engere Zusammenarbeit der Akteure in den Forschungssystemen soll die Leistungsfähigkeit Europas als Ganzes in Forschung und Innovation steigen.

Der angestrebte Reformprozess in den einzelnen Staaten soll mit der Förderung spezifischer Maßnahmen im Rahmen von Horizont 2020 zur "Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung" maßgeblich unterstützt werden.

Ziele spezifischer Maßnahmen in Horizont 2020

  • Die Forschungs- und Innovationskluft zwischen Mitgliedstaaten und Regionen in Europa schließen.
  • Das in der gesamten Union vorhandene Potenzial für exzellente Forschung und Innovation nutzen.
  • Die Beteiligung an Horizont 2020 (gegenüber dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm) in den Mitgliedstaaten ausweiten
  • Zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums mit fairem Zugang für alle Akteure in Europa beitragen

Ausrichtung der Maßnahmen

  • Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf weniger FuI-starken Mitgliedstaaten und Regionen. Sie sind Hauptzielgruppe. Durch die Anforderung der Partnerschaftsbildung mit exzellenten FuI-Einrichtungen spielt jedoch der gegenseitige Nutzen eine große Rolle, so dass ein echter europäischer Mehrwert vorhanden ist.
  • Im Zusammenhang mit den unterstützten Vorhaben sollen Synergien mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) angeregt werden, indem die Maßnahmen mit den im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik geförderten Prioritäten koordiniert werden: In den operationellen Programmen (OP) der Regionen für die ESI-Fonds werden Maßnahmen im Rahmen von “Forschungs- und Innovationsstrategien der intelligenten Spezialisierung“ (Research and Innovation Strategies for Smart Specialisation – RIS3) gefördert. Die ESI-Fonds sind damit eine wichtige Quelle für den Aufbau von FuI-Kapazitäten auf regionaler Ebene, um so die "Stufen zur Exzellenz" ("stairway to excellence") zu erklimmen, beispielsweise durch die Etablierung regionaler Exzellenzzentren, die die Innovationslücke schließen helfen können; oder durch die Förderung von groß angelegten Demonstrationsvorhaben und Pilotlinien, die dazu beitragen können, die Technologieführerschaft in spezialisierten Bereichen zu erringen.
  • Die Maßnahmen in Horizont 2020 sind dem Grundsatz der Exzellenz verpflichtet (Exzellenzprinzip), d. h. Vorhaben werden durch unabhängige internationale Experten und nach objektiven Exzellenzkriterien bewertet; gleichzeitig ist die Einbettung in regionale RIS3-Strategien eine notwendige Bedingung für die erwartete Wirkung der Maßnahmen für den Zusammenhalt der Union (Kohäsionsziel) und die Verwirklichung eines EFR>, in dem das gesamte verfügbare Forschungspotenzial genutzt wird; der Einsatz von ESI-Fondsmitteln erfolgt ergänzend zu den Horizont-2020-Maßnahmen und unter Anwendung der in den OP festgelegten Kriterien.

Die spezifischen Maßnahmen in Horizont 2020

Die beträchtlichen Unterschiede in den Forschungs- und Innovationsleistungen in Europa sollen durch spezifische Maßnahmen verringert werden. Mit diesen Maßnahmen soll Exzellenz- und Innovationspotenzial freigesetzt werden. Sie sollen sich von den Strategien und Maßnahmen im Rahmen der ESI-Fonds unterscheiden, diese aber ergänzen und mit ihnen zusammenwirken. Die Maßnahmen umfassen unter anderem folgendes:

Teaming: Partnerschaften zwischen exzellenten Forschungseinrichtungen und forschungs-, entwicklungs- und innovationsschwachen (FEI-schwachen) Regionen
Ziel der Teambildung ist die Schaffung neuer (oder die umfassende Aufwertung bestehender) Exzellenzzentren in FEI-schwachen Mitgliedstaaten und Regionen. Der Schwerpunkt wird auf der Vorbereitungsphase für den Auf- oder Ausbau und die Modernisierung solcher Einrichtungen liegen, die durch einen Prozess der Teambildung mit einem führenden Partner in Europa erleichtert werden soll. Dies schließt die Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Geschäftsplans (business plan) ein. Es wird ein eigener Beitrag des Empfängers (eine Region oder ein Mitgliedstaat) erwartet, z. B. durch die ESI-Fonds. Die Europäische Kommission plant, je nach Qualität des Geschäftsplans gegebenenfalls weitere Unterstützung in Form von Gründungskapital für die ersten Schritte der Umsetzung des Zentrums bereitzustellen. In Erwägung gezogen werden auch der Aufbau von Verbindungen mit innovativen Clustern und die Anerkennung von Exzellenz in FEI-schwachen Mitgliedstaaten und Regionen, unter anderem durch Fachgutachten und die Verleihung von Auszeichnungen für Exzellenz an Einrichtungen, die internationalen Standards entsprechen.

Twinning: Partnerschaften von Forschungseinrichtungen
Ziel der Partnerschaften ist es, einen bestimmten Forschungsbereich in einer aufstrebenden Einrichtung durch Verbindungen zu mindestens zwei international führenden Einrichtungen in diesem Bereich wesentlich zu stärken. Dabei wird ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Festigung dieser Verbindung unterstützt, z. B. Personalaustausch, Expertenbesuche, kurzfristige Schulungen vor Ort oder über Internet, Workshops, Teilnahme an Konferenzen, Organisation gemeinsamer Aktivitäten in der Art von Sommerkursen (summer schools), Informationsweitergabe und Öffentlichkeitsarbeit.

EFR-Lehrstühle (ERA-Chairs)
Mit der Einrichtung von EFR-Lehrstühlen sollen herausragende Wissenschaftler für Einrichtungen mit einem eindeutigen Potenzial für Exzellenz in der Forschung interessiert werden, damit diese Einrichtungen ihr volles Potenzial freisetzen können. Dadurch sollen im Europäischen Forschungsraum gleichwertige Bedingungen für Forschung und Innovation entstehen. Hierunter fällt die institutionelle Unterstützung für die Schaffung eines wettbewerbsorientierten Forschungsumfelds und der notwendigen Rahmenbedingungen, um Spitzentalente der Forschung für die Einrichtungen zu interessieren, sie dort zu halten und zu entwickeln.

Fazilität für Politikunterstützung (Policy Support Facility - PSF)
Mit diesem Instrument soll die Gestaltung, Durchführung und Bewertung nationaler bzw. regionaler forschungs- und innovationspolitischer Maßnahmen verbessert werden. Die Fazilität wird auf freiwilliger Basis Expertenberatung für Behörden auf nationaler oder regionaler Ebene bieten. Durch die Maßnahme sollen Behörden Zugang zu relevantem strategischen Wissen erhalten, Erkenntnisse internationaler Experten nutzen können, beim Einsatz von Methoden und Instrumenten auf dem aktuellen Wissensstand unterstütz werden und eine maßgeschneiderter Beratung in Anspruch nehmen können.
 

Spezifische Maßnahmen zur Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung (Übersicht)

Übersicht der spezifischen Maßnahmen zur Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung (Erläuterung oberhalb)

   
Zusätzlich soll ein Querschnittsaspekt das Ziel der Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Nationalen Kontaktstelle Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung.