Grundsätzlich sind Reisekosten sowie Tagegelder erstattungsfähig, sofern der Reisegrund einen Projektbezug hat (Art. 6.2.D.1 Finanzhilfevereinbarung). Die Höhe der Reisekosten, Tagegelder und Verpflegungspauschalen bemisst sich nach den intern üblichen Verfahren und Sätzen (z. B. Bundesreisekostenrecht). Mehrwertsteuer ist in Horizont 2020 förderfähig, sofern sie nicht von anderer Stelle erstattet wird (z. B. bei Vorsteuerabzugsberechtigung). Die Reisekosten müssen über die jeweiligen Projektkonten gebucht und dort nachgewiesen werden können. Außerdem werden nur Reisekosten erstattet, die während der Projektlaufzeit angefallen sind.
Eine Ausnahme von dieser Regel bilden Reisekosten, die zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Kick-off Meeting entstanden sind. Auch wenn der erste Teil der Reise vor dem Projektstart liegt, können die Kosten erstattungsfähig sein, wenn das Kick-off Meeting selbst in der Projektlaufzeit stattfindet.
Reisekosten können vom Personal der teilnehmenden Einrichtungen, aber auch von externen Expertinnen und Experten, deren Teilnahme im Annex 1 vorgesehen ist, abgerechnet werden.