EU-Referentinnen und EU-Referenten

An den deutschen Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen gibt es vor Ort Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Horizont 2020. Sie unterstützen Interessierte aus ihren jeweiligen Einrichtungen, v.a. bei der Beantragung von Fördermitteln sowie bei der Durchführung von EU-Projekten.

Die genauen Bezeichnungen dieser Anlaufstellen können von Einrichtung zu Einrichtung variieren, im Allgemeinen sind sie jedoch als "EU-Referentinnen und EU-Referenten" bekannt. Diese Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner betreuen Anfragen zum gesamten Rahmenprogramm Horizont 2020 sowie gegebenenfalls auch zu anderen Fördermöglichkeiten der EU. Daher sind sie ideale Anlaufstellen für die erste Sondierung einer Projektidee. Antragstellende sollten im eigenen Interesse die für ihre Einrichtung zuständigen EU-Referentinnen und EU-Referenten frühzeitig über ihre Absichten zu einer Antragstellung informieren, da diese insbesondere auch bei vielen administrativen Fragen Hilfestellung bieten.

Bei Bedarf wenden sich die EU-Referentinnen und EU-Referenten gemeinsam mit den Antragstellenden ihrer Einrichtung an die thematisch zuständige Nationale Kontaktstelle (NKS) Durch diese Kooperation zwischen EU-Referent/innen und NKS kann die Beratungsleistung optimiert werden.

Das Netzwerk der EU-Referentinnen und EU-Referenten tauscht sich über den "Bundesweiten Arbeitskreis der EU-Referenten an Hochschulen in Deutschland - BAK" aus. Auf der Internetseite des BAK finden sich auch Informationen zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern auf lokaler oder regionaler Ebene.