Der Europäische Forschungsraum

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Der Europäische Forschungsraum ist ein politisches Konzept der Europäischen Union. Ziel ist es einheitliche Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in Europa zu schaffen. Im Zentrum stehen die Mobilität von Forschenden und der freie Austausch von wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen. Wichtiger Bestandteil des Europäischen Forschungsraums ist die finanzielle Förderung durch Horizont 2020.

Das Konzept des Europäischen Forschungsraums (EFR; englisch: European Research Area, ERA) beinhaltet vor allem die Integration und Kooperation der wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten der Mitgliedstaaten. Der EFR ist seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages 2009 ein vertragliches Ziel der Europäischen Union (Artikel 179 Absatz 1 AEUV). Damit haben die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten die verbindliche Aufgabe, einen Europäischen Forschungsraum zu verwirklichen. Der EFR trägt zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie bei. Durch Forschung, Entwicklung und Innovation sollen Wachstum und Beschäftigung in Europa gesteigert werden.

Wichtigstes Instrument zur Verwirklichung des EFR sind die seit dem Jahr 1984 von der Kommission durchgeführten mehrjährigen Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung.

Horizont 2020, das aktuelle Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, fördert europäische Kooperationen im Rahmen konkreter und gezielter Projekte in Schlüsselbereichen der medizinischen, ökologischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Horizont 2020 fördert auch Gleichstellungsaspekte in der Forschung, die Mobilität von Forschenden, die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten und den offenen Zugang zu Forschungsergebnissen – und damit Ziele des Europäischen Forschungsraums.

Der Europäische Forschungsraum setzt sechs Prioritäten. Diese zielen auf eine europaweite Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation ab. Die sechs Prioritäten sind:

  • Effektivere nationale Forschungssysteme;
  • Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb (Gemeinsame Programmplanung, Forschungsinfrastrukturen);
  • Offener Arbeitsmarkt für Forschende;
  • Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungs­aspekts;
  • Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen;
  • Internationale Zusammenarbeit.

Regelmäßige Fortschrittsberichte informieren über den Stand der Umsetzung dieser Prioritäten in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Mehr Informationen zum Europäischen Forschungsraum erhalten Sie auf den Seiten des EU-Büros des BMBF.