Verabschiedungsprozess von Horizont 2020

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Mit einer Mitteilung hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für Horizont 2020 vorgelegt. Im Anschluss einigten sich der Rat der EU und das Europäische Parlament jeweils auf Verhandlungspositionen. Anschließend wurden Kompromisspapiere erstellt. Die so erzielte gemeinsame Position wurde nach Annahme durch das Europäische Parlament am 3. Dezember 2013 vom Rat der EU verabschiedet. Horizont 2020 startete am 1. Januar 2014 und folgte damit dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm.

Das Rechtspaket zu Horizont 2020 besteht aus insgesamt sieben Rechtstexten:

 

Rechtstext

Kurzbeschreibung

Rechtsakt

 

1.

Kommissions-
mitteilung

Allgemeine Eckpfeiler des künftigen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation

Mitteilung (rechtlich nicht bindend)

2.

Verordnung

Etablierung von Horizont 2020

Verordnung

3.

Beteiligungs- und Verbreitungsregeln

Definition der Teilnahme-
bedingungen und Verbreitungsregeln für Horizont 2020

Verordnung

4.

Spezifisches
Programm

Implementierung von Horizont 2020 mit Details zu den einzelnen Fördermaßnahmen und Forschungsthemen

Beschluss

5.

Euratom-Teil

Separater Vorschlag für die Teile von Horizont 2020, die dem Euratom-Vertrag zugrunde liegen

Verordnung des Rates

6.

EIT

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut

Verordnung

7.

EIT-SIA

Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts

Beschluss

Verordnungen erfordern ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, Beschlüsse ein besonderes Gesetzgebungsverfahren.

Den Initiativvorschlag für Horizont 2020 präsentierte die Europäische Kommission am 30. November 2011. Im Anschluss einigten sich der Rat der EU (Rat) und das Europäische Parlament (EP) jeweils auf Verhandlungspositionen, die in Form von Teilweisen Allgemeinen Ausrichtungen (Rat) beziehungsweise Änderungsvorschlägen (EP) veröffentlicht wurden. Die beiden Positionen wurden im informellen Trilog am 25. Juni 2013 zu Kompromisspapieren verschmolzen. Am Trilog nahmen die Mitgliedstaaten, vertreten durch die Ratspräsidentschaft, das EP, vertreten durch den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), sowie die Europäische Kommission in beratender Form teil. Die erzielten gemeinsamen Textvorschläge wurden nach Annahme durch das Europäische Parlament am 3. Dezember 2013 vom Rat der EU verabschiedet.

Ergänzend zu den Rechtstexten von Horizont 2020 wurden parallel weitere Details ausgehandelt, wie beispielsweise das "Innovation Package". Dieses enthält Initiativvorschläge für Öffentlich-Private Partnerschaften (PPP), wie Gemeinsame Technologieinitiativen (JTI), oder für Öffentlich-Öffentliche Partnerschaften, welche teilweise aus Horizont 2020 finanziert werden.

Im Vorfeld hatte sich die Bundesregierung auf Basis von nationalen Konsultationen in zwei Leitlinienpapieren zu den Verhandlungen positioniert. Dies sind ein strukturell orientiertes vom 26. März 2010 und ein Leitlinienpapier mit thematischen Schwerpunkten vom 17. Juni 2011. Am 19. April 2011 veröffentlichte die Bundesregierung zusätzlich ihre Stellungnahme zum Grünbuch der Europäischen Kommission, am 15. Mai 2012 ein Kernthesenpapier mit den deutschen Verhandlungspositionen.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Schaubild zum Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren

Am Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (vormals "Kodezisionsverfahren"), wie es im Vertrag von Lissabon festgelegt ist, sind die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der EU beteiligt. Die Kommission macht einen Vorschlag, zu welchem das Parlament in einer ersten Lesung einen Standpunkt formuliert. Diesem Standpunkt kann – wie im Fall von Horizont 2020 – ein informeller Trilog vorausgehen, aus dem ein Kompromisspapier entsteht. Nach der ersten Lesung kann der Rat die Änderungsvorschläge des Parlaments und damit das Gesetz annehmen. Alternativ sucht der Rat innerhalb von drei Monaten eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten. Das Parlament hat nun maximal drei weitere Monate Zeit für eine Annahme oder weitere Änderungsvorschläge (zweite Lesung), zu denen die Europäische Kommission Stellung bezieht. Sollte noch keine Einigung zustande gekommen sein, hat ein Vermittlungsausschuss die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen einen Konsens zu finden. Dieser muss dann innerhalb von weiteren sechs Wochen von Parlament und Rat angenommen oder abgelehnt werden.