Bei der Antragstellung ist ein "ethics self-assessment" verpflichtend, das im Handbuch "How to complete your ethics self-assessment" näher erläutert wird. Alle erfolgreichen Projektanträge werden einer Ethikprüfung durch unabhängige Expertengremien unterzogen. Die Prüfung beginnt mit einem Screening, worauf, falls nötig, eine ethische Bewertung ("ethics assessment") folgt. Das ethics assessment wird automatisch bei allen Anträgen durchgeführt, die Forschung mit embryonalen Stammzellen beinhalten. Die Prüfung kann zu ethischen Auflagen führen, die Teil der vertraglichen Vereinbarung werden. Mehr Informationen über die Prüfung enthält die Ethikseite im H2020 Manual.
Während der Projektimplementierung sind "ethics checks" und Audits möglich. Checks werden entweder von den Expertinnen und Experten bei der Ethikprüfung von bestimmten Projekten verlangt oder werden von der Europäischen Kommission veranlasst. Ethics checks basieren auf den eingereichten Dokumenten der Teilnehmenden. Auch Einladungen zu einem Treffen in Brüssel oder Besuche vor Ort sind möglich. Nur in Fällen von substanziellen Verstößen gegen ethische Prinzipien kann die Europäische Kommission ein "ethics audit" anordnen.
Checks und Audits können zu einer Vertragsänderung führen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Europäische Kommission entscheiden, die Fördersumme zu reduzieren, die Förderung zu beenden oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen sind.
Aktivität | Wer? | Wann? | Wie? |
---|---|---|---|
Ethics self-assessment | Antragstellerin / Antragsteller | Antragsphase | Prüfen der ethischen Aspekte des Antrags |
Ethics Pre-screening / Screening |
Ethik-Expertinnen und -Experten | Evaluationsphase | Begutachtung des Antrags und miteingereichter Dokumente |
Ethics assessment (bei Anträgen mit hESC oder bei Anträgen mit erheblichen ethischen Bedenken) |
Ethik-Expertinnen und -Experten | Evaluation / Vertrags-Vorbereitungsphase | Begutachtung des Antrags und miteingereichter Dokumente |
Ethics check / Audit | Ethik-Expertinnen und -Experten | Durchführungsphase | Prüfen der Projekt-deliverables / Interview mit Teilnehmerin / Teilnehmer |
Automatisches work package ethics
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Ethik-Auflagen. Zum einen die Auflagen, die vor Vertragsunterzeichnung erfüllt sein müssen, und zum anderen die Auflagen, die während der Projektimplementierung zu erfüllen sind. Letztere werden neuerdings als "deliverables" abgebildet und in einem automatisch generierten "work package ethics" zusammengefasst. An den Auflagen selbst ändert sich durch die neue Darstellungsweise nichts.
Generelle Fragen zum ethischen Begutachtungsverfahren und den ethischen Aspekten in Horizont 2020 beantwortet der Ethics Helpdesk.