Zahlungsmodalitäten

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Die Auszahlung der Fördergelder durch die Europäische Kommission erfolgt in verschiedenen Etappen: einer Vorfinanzierung vor Projektbeginn, einer oder mehreren Zwischenzahlung(en) während der Projektlaufzeit sowie einer Schlusszahlung nach Projektende. Die koordinierende Einrichtung erhält die Gelder von der Europäischen Kommission, verwaltet diese und zahlt sie an die Projektpartner aus.

Die Europäische Kommission zahlt die Fördergelder für das gesamte Konsortium zentral an die koordinierende Einrichtung aus. Die Zahlungsbedingungen sind in Artikel 21 der Finanzhilfevereinbarung geregelt. Die koordinierende Einrichtung verwaltet die Gelder und verteilt die Vorfinanzierung und die Zwischenzahlungen gemäß der Finanzhilfevereinbarung und den Beschlüssen des Konsortiums unverzüglich an die einzelnen Projektpartner, es sei denn, es gibt anderslautende Regelungen im Konsortialvertrag.

Zahlungsverlauf innerhalb eines Projekts

Die Zahlungen der Kommission bestehen in der Regel aus einer Zahlung zur Vorfinanzierung und je nach Projektdauer aus einer oder mehreren Zwischenzahlungen. Die Vorfinanzierung wird innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Finanzhilfevereinbarung ausgezahlt. Ihre Höhe wird vertraglich in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Dadurch sollen den Zuwendungsempfängern während des Projekts ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen, so dass das Konsortium nicht in Vorleistung gehen muss. Die weiteren Zwischenzahlungen werden von der Europäischen Kommission innerhalb von 90 Tagen am Ende jeder Berichtsperiode nach Eingang der Projektberichte ausgezahlt.

Während des Projektverlaufs stehen den Zuwendungsempfängern jedoch nur 85 % der gesamten Fördersumme als Cashflow zur Verfügung. Zum einen darf die Summe der ausgezahlten Vorfinanzierung und der Zwischenzahlungen maximal 90 % des Gesamtzuwendungsbetrages betragen. Zum anderen werden bereits 5 % der gesamten Zuwendungssumme von der Vorfinanzierung abgezogen und direkt in den Garantiefonds eingezahlt. Diese einbehaltenen 15 % der Fördersumme werden mit der Schlusszahlung am Projektende ausgezahlt.