Beispiel: Verbrauchsmaterial (consumables)
Förderfähig sind nur Kosten für Verbrauchsmaterialien, die für die Projektdurchführung notwendig und während der Projektlaufzeit gekauft worden sind (Art. 6.2.D.3 Finanzhilfevereinbarung). Ferner muss der Projektbezug nachvollziehbar belegt werden (z. B. mit einem Kaufbeleg) und die Kosten müssen im Projektkonto aufgelistet werden. Bei der Abrechnung der Verbrauchsmaterialkosten müssen alle nicht erstattungsfähigen Kosten herausgerechnet werden. Nicht erstattungsfähig ist z. B. der Mehrwertsteueranteil bei allen Einrichtungen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Beispiel: Kosten für Verbreitungsmaßnahmen (dissemination costs)
Erstattungsfähig sind auch Kosten für Open-Access-Publikationen, die während der Projektlaufzeit anfallen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Instandhaltung und Speicherung von Daten anfallen, sind ebenfalls förderfähig.
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